Sie können jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren und privat dafür zahlen.
Wenn die Kur medizinisch oder zur Steigerung der Erwerbsfähigkeit notwendig geworden ist, gibt es Möglichkeiten, die Kosten ganz oder teilweise von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung ersetzt zu bekommen.
Der behandelnde Arzt muss die Dringlichkeit einer Kur bescheinigen und für Sie eine Kur beantragen. Auch der Betriebs- oder Vertrauensarzt kann eine Kur in die Wege leiten. Die ambulante Kur mit der Heilstollentherapie dauert in der Regel drei Wochen.
Die Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner, ob die Kur von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung getragen werden soll. Dort erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und auch die Antragsformulare. Beihilfeberechtigte wenden sich an ihre Beihilfestelle.
Die Kosten werden innerhalb des gegliederten Systems unserer Sozialversicherung und nach dem Beamtenrecht ganz oder teilweise erstattet, wenn die Kur medizinisch notwendig ist. Zuständig ist dafür die Krankenkasse.
Die Gewährung der Kuren ist von einer Reihe gesetzlicher Voraussetzungen abhängig. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.
Selbstzahlern empfehlen wir, vor dem Besuch der Therapieeinrichtungen den örtlichen Badearzt aufzusuchen. Bringen Sie bitte unbedingt Ihre Krankenkassen-Versicherungskarte mit.
Zum Kennenlernen können Sie die Heilstollentherapie bis zu drei Tagen buchen.
Sie können jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren und privat dafür zahlen.